Eine Maßnahme ist die Schließung von Sporteinrichtungen, unter die natürlich auch Schießsportanlagen fallen.
Das bedeutet für Bücken, dass der Schießstand geschlossen ist und bis auf Weiteres keine Übungsschießen durchgeführt werden können.
Wann der Übungsbetrieb unter Anwendung spezieller Hygienevorschriften wieder aufgenommen werden kann, ist zur Zeit noch nicht absehbar.
Aktueller Informationsstand: 26.11.2020